Frühlingssemester 25: Life Sciences-Recht
Die Vorlesung Life Sciences-Recht wird im Frühjahrssemester gelesen.
Die Vorlesung findet jeweils am Dienstag von 12.15-14.00 Uhr im Hauptgebäude der Universität Bern, Hochschulstrasse 4, Raum 105, statt.
Unter dem Begriff Life Sciences (Lebenswissenschaften) werden die wissenschaftlichen Disziplinen zusammengefasst, die sich mit Strukturen und Prozessen von Lebewesen beschäftigen. Das sind neben der Biologie unter anderem auch die Medizin, Biomedizin, Pharmazie, Biochemie, Chemie, Bioinformatik, Humanbiologie, aber auch Ernährungswissenschaften oder Lebensmittelforschung. Die Forschung in den Life Sciences trägt dazu bei, ein besseres Verständnis des Lebens und der biologischen Prozesse zu gewinnen, was wiederum zur Entwicklung neuer Medikamente, Therapien und anderer Technologien beitragen kann. Die Vorlesung zum Life Sciences Recht im Frühjahrssemester widmet sich diesem Bereich in der Schnittmenge zwischen Technologie, Natur, Medizin und Umwelt.
Im Zusammenhang mit diesen innovativen und aktuellen Technologien kommt dem Life Sciences Recht wesentliche Funktionen zu: die Förderung von Innovation, die Erleichterung des Technologietransfers, die Regulierung von Risiken – das heisst die Minimierung und die Bestimmung zulässiger Grenzen – sowie die Zuweisung erlaubter Risiken durch Haftungsregelungen. Damit bietet das Recht den Rahmen, der die Entwicklung von (neuen) Technologien fördert, ihren Einsatz möglichst risikoarm gestaltet und wo nötig Grenzen setzt. Inhalt der Vorlesung zum Life Sciences Recht sind unter anderem das Heilmittelrecht, die Regelungen der Humanforschung der Stammzellforschung und der Gentechnologie sowie weitere Gebiete.