Öffentliches Gesundheitsrecht und Life Science Recht

Allgemeine Hinweise zu den Lehrveranstaltungen

Prof. Dr. Franziska Sprecher bietet im Herbstsemester eine Vorlesung zum Gesundheitsrecht und im Frühjahrsemester eine Vorlesung zum Life Sciences Recht. Beide Vorlesungen sind Teil des Lehrangebots für den Master in Rechtswissenschaft. Sie sind nicht anrechenbar für den Bachelor in Rechtswissenschaft, hingegen sind sie anrechenbar für die juristische Weiterbildung im Rahmen des Nachdiplomstudiums LL.M./DAS.

Die Veranstaltungen umfassen je zwei Vorlesungen zu zwei Semesterwochenstunden, die im Turnus jedes Semester angeboten werden.

Es besteht die Gelegenheit Masterarbeiten und Dissertationen im Bereich Öffentliches Gesundheitsrecht bei Prof. Dr. Franziska Sprecher zu verfassen.

Frühlingssemester 25: Life Sciences-Recht

Die Vorlesung Life Sciences-Recht wird im Frühjahrssemester gelesen. 

Die Vorlesung findet jeweils am Dienstag von 12.15-14.00 Uhr im Hauptgebäude der Universität Bern, Hochschulstrasse 4, Raum 105, statt.

Unter dem Begriff Life Sciences (Lebenswissenschaften) werden die wissenschaftlichen Disziplinen zusammengefasst, die sich mit Strukturen und Prozessen von Lebewesen beschäftigen. Das sind neben der Biologie unter anderem auch die Medizin, Biomedizin, Pharmazie, Biochemie, Chemie, Bioinformatik, Humanbiologie, aber auch Ernährungswissenschaften oder Lebensmittelforschung. Die Forschung in den Life Sciences trägt dazu bei, ein besseres Verständnis des Lebens und der biologischen Prozesse zu gewinnen, was wiederum zur Entwicklung neuer Medikamente, Therapien und anderer Technologien beitragen kann. Die Vorlesung zum Life Sciences Recht im Frühjahrssemester widmet sich diesem Bereich in der Schnittmenge zwischen Technologie, Natur, Medizin und Umwelt.

Im Zusammenhang mit diesen innovativen und aktuellen Technologien kommt dem Life Sciences Recht wesentliche Funktionen zu: die Förderung von Innovation, die Erleichterung des Technologietransfers, die Regulierung von Risiken – das heisst die Minimierung und die Bestimmung zulässiger Grenzen – sowie die Zuweisung erlaubter Risiken durch Haftungsregelungen. Damit bietet das Recht den Rahmen, der die Entwicklung von (neuen) Technologien fördert, ihren Einsatz möglichst risikoarm gestaltet und wo nötig Grenzen setzt. Inhalt der Vorlesung zum Life Sciences Recht sind unter anderem das Heilmittelrecht, die Regelungen der Humanforschung der Stammzellforschung und der Gentechnologie sowie weitere Gebiete.

 

Herbstsemester 25: Gesundheitsrecht

Die Vorlesung Gesundheitsrecht, die im Herbstsemester gelesen wird, umfasst das Arztrecht, das darüber hinausgreifende Medizinalrecht sowie das Recht weiterer Institutionen des Gesundheitswesens. Dazu gehören unter anderem die Zulassungs- und Tätigkeitsregelung für Arztpraxen, Apotheken, Spitäler, Heime, die Strukturen der Kranken- und Unfallversicherung, der Status von Patienten und anderen Leistungsempfängern sowie die Regelung von Managed Care. Weiter zählen dazu die Regelungen des Behandlungsverhältnisses (Informed Consent, Haftung für Informations- und Behandlungsfehler, Aufzeichnung und Geheimhaltung von Patientendaten, Zwangsbehandlung), des Versicherungsverhältnisses (Freizügigkeit, freie Wahl des Leistungserbringers) sowie des Tarifverhältnisses (Krankenversicherungstarife, Vertragszwang).

Die Vorlesung "Gesundheitsrecht" findet ab dem 16. September 2025 jeweils am Dienstag von 12.00 bis 14.00 Uhr statt (Raum wird noch bekannt gegeben).

 

LOGIN KSL

Informationen zu den einzelnen Vorlesungen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis KSL.

ILIAS

Unterlagen zu den einzelnen Vorlesungen finden Sie auf der Lernplattform ILIAS. Sie müssen einen Aufnahmeantrag stellen, um in die Gruppe aufgenommen zu werden. Beschreiben Sie im Feld Nachricht, warum Sie beitreten möchten. Sobald Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung.